Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehört insbesondere:
- Für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen
- Die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern
- Zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen.
- Für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen
- Die Gemeindeglieder zu informieren
- Das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten
- Dafür zu sorgen, dass die Gebäude sowie das Zubehör in gutem Zustand erhalten werden
- Das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.
- Die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten