Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehört insbesondere:

  • Für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen
  • Die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern
  • Zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen.
  • Für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen
  • Die Gemeindeglieder zu informieren
  • Das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten
  • Dafür zu sorgen, dass die Gebäude sowie das Zubehör in gutem Zustand erhalten werden
  • Das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.
  • Die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten